ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Kursreihe Tom Amarque
1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen velina Kommunikation und dem Teilnehmer der Veranstaltung von Tom Amarque. Mit der Anmeldung einer Veranstaltung inklusive Zusatzleistung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von velina Kommunikation verbindlich an.
2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch velina Kommunikation schriftlich bestätigt werden. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet, nicht an Dritte weitergegeben.
2.2 Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, aller Materialien, Unterlagen und Handouts.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Veranstaltungsbestätigung. Rechnungen sind zahlbar:
· Bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
· bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum, jeweils ohne Abzug.
3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen
3.1 Bei Veranstaltungen müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
· Bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,– zzgl. MwSt. berechnet.
· Bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. berechnet.
· Weniger als 7 Tage vorher oder bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin ohne vorherige Abmeldung werden 100% der Veranstaltungsgebühr zzgl. MwSt. berechnet. Dieser Punkt entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt oder den Kurs umbucht.
4 Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 velina Kommunikation behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl zu verlegen oder gegebenenfalls abzusagen. Im zweiten Falle wird die Kursgebühr ohne Abzüge erstattet. Der Auftraggeber wird dann spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung erfolgt keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 velina Kommunikation übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die vor, während und nach der Veranstaltung entstehen.
5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1 Alle Veranstaltungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. velina Kommunikation übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
6 Zimmerreservierungen
velina Kommunikation hält für die Teilnehmer an Veranstaltungen ein Zimmerkontingent im Tagungshotel bereit. Die Zimmer muss jeder Teilnehmer direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die Veranstaltung von Tom Amarque buchen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort ist Lindau. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind Amtsgericht Lindau. Für alle Vertragsverhältnisse gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
9 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Schriftformerfordernis ändern.
Stand: Januar 2017